Rechte und Pflichten des Vermieters

Jeder Vermieter ist dazu verpflichtet, alle baulichen Maßnahmen so durchzuführen, dass der Schimmel keine Chance hat. Vor allem bei alten Häusern fallen hier erhebliche Maßnahmen an. Alte Fenster oder auch schlechte Isolierung können zur Schimmelbildung führen. Der Vermieter muss hier Sorge tragen, dass alles Mögliche getan wird, um die Pilzbildung zu verhindern.

Wer war zuerst da? Mieter oder Pilz?

Ist der Pilz jedoch schon vorhanden und dies nicht Verschulden des Mieters, so muss der Vermieter so schnell wie möglich dagegen angehen. Ist der Vermieter allerdings der Meinung, dass der Schaden nicht am Haus, sondern am Mieter liegt, so muss er dieses durch ein Gutachten beweisen.

Gutachten schützt

Jeder Vermieter kann sich jedoch vor Ärger mit dem Mieter schützen, indem er das Haus in einem einwandfreien Zustand übergibt. Sind Baumängel, wie Neubaufeuchte vorhanden, so kann auch dies eine Ursache von Schimmel sein. Um ganz sicher zu gehen, kann hier jederzeit ein Gutachter bestellt werden, der alle Mängel beanstandet, die noch zu beseitigen sind. Ist dies erledigt, kann der Vermieter von sich aus mit gutem Gewissen behaupten, dass er alles getan hat, um das Gebäude schimmelfrei zu halten. Ist dies jedoch nicht der Fall, muss er für die Schäden durch den Schimmel aufkommen. Jeder Vermieter ist allerdings dazu verpflichtet Baumängel dauerhaft zu beseitigen. Dazu gehören auch mangelnde Wärmedämmung, undichte Fassaden, sachgerechte Schadensbekämpfung.