Rechte und Pflichten des Mieters

Nicht nur der Vermieter hat Rechte und Pflichten, sondern auch der Mieter kann seine Rechte einfordern. Dazu gehört bei Schimmelbefall auch eine Mietminderung.

Schimmel mietminderung

Dies gilt aber nur, wenn der Vermieter am Schimmel schuld ist. Liegt das Verschulden beim Mieter und wurde trotzdem eine Mietminderung beantragt und diese nicht zurückgezogen, so kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Dem Mieter steht dieses Recht ebenfalls zu.

Schimmel Wohnungskündigung

Allerdings kann nicht bei jedem Schimmelbefall eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Der Mieter muss dem Vermieter genügend Zeit einräumen, um den Schaden zu beheben. Ist der Schimmel innerhalb dieser Zeit nicht beseitigt, so besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung durch den Mieter. Jeder Mieter hat auch das Recht Möbelstücke an jedem Standpunkt aufzustellen in der Wohnung, wo er möchte. Entstehen durch an den Wänden stehenden Möbeln Pilze, so ist dies nicht Verschulden des Mieters. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass eigenmächtige Reparaturen vom Vermieter nicht ersetzt werden müssen. Der Mieter ist dazu verpflichtet den Vermieter darüber zu informieren und muss ihn auch zur Schadensbeseitigung auffordern. Passiert nichts von Seiten des Vermieters, muss der Mieter ihn anmahnen. Erst danach kann der Mieter selbst tätig werden. Der Mieter ist jedoch bis zur Reparatur berechtigt die Miete zu mindern. Weitere Pflichten bestehen darin, dass der Mieter gut lüftet und auch richtig heizt. Wird dies nicht gemacht, so kann der Vermieter durch ein Gutachten schnell beweisen, dass er am Schimmel nicht schuld ist.